O., N 16.06). Dies ist im hier zu beurteilenden Fall nicht erstellt. Nach Lage der Akten gründen die Schwierigkeiten des Beschwerdeführers, namentlich die Schuldensituation, auch im Verhalten der Mutter. Als entwicklungshemmend erweist sich sodann die als symbiotisch beschriebene Beziehung zwischen Mutter und Sohn. Äussere Umstände genügen indes für die Annahme eines Schwächezustands nicht, der Ursprung muss vielmehr in einer Schwäche der Person selbst liegen.