Das Kantonsgericht verkennt die Bedeutung der Begleitung junger Erwachsener auf dem Weg zur Selbständigkeit nicht und sieht auch die Gefahren, welche drohen, wenn das soziale Netz die konkret erforderliche Unterstützung entweder gar nicht oder nicht im benötigten Ausmass zu bieten vermag. Zwar kann die Eingriffsschwelle für die Anordnung behördlicher Massnahmen des Erwachsenenschutzes tiefer gehalten werden, wenn die betroffene Person entsprechende Unterstützung ausdrücklich befürwortet (vgl. Affolter-Fringeli, in: Fachhandbuch Kindes- und Erwachsenenschutzrecht [Hrsg. Fountoulakis/Affolter-Fringeli/Biderbost/Steck], Zürich 2016, N 8.153; ferner Henkel, a.a.