So werden in der Botschaft zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht als vergleichbare Defizite extreme Fälle von Unerfahrenheit oder Misswirtschaft genannt (vgl. BBl 2006 7043). Das Kantonsgericht verkennt die Bedeutung der Begleitung junger Erwachsener auf dem Weg zur Selbständigkeit nicht und sieht auch die Gefahren, welche drohen, wenn das soziale Netz die konkret erforderliche Unterstützung entweder gar nicht oder nicht im benötigten Ausmass zu bieten vermag.