Angesichts des umfangreichen Aufgabenkatalogs, der die Vertretungsbeistandschaft begleiten würde, beugt die umfassende Beistandschaft auch potentiellen Konfusionen vor, indem sie für die Beschwerdeführer für transparentere Verhältnisse sorgt. Letztlich münden die obigen Ausführungen darin, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip und daraus folgend die Massschneiderung von Schutzmassnahmen den betroffenen Rechtsuchenden dienen sollen und es nicht deren Aufgabe ist, diesen Rechtsgrundsätzen gegen ihren Willen zum Durchbruch zu verhelfen.