Auch erscheint der Stundenaufwand für die Stellungnahme (…) von über zwei Stunden als sehr hoch, zumal – wie erwähnt – nicht von einer grundsätzlich neuen Situation auszugehen war. Unter Berücksichtigung eines tieferen Stundenansatzes von Fr. 150.-- rechtfertigt eine Gesamtbetrachtung der Verhältnisse die Festsetzung der Kostennote auf Fr. 1'342.50 inkl. Fr. 42.50 Auslagen. |