Vorab ist festzuhalten, dass sich der geltend gemachte Stundenansatz von Fr. 220.-- in etwa am Anwaltstarif orientiert und für Kindesvertretungen aus dem psychologisch-sozialen Bereich nicht massgebend ist. Vielmehr rechtfertigt es sich, Stundenansätze aus dem Bereich Sozialarbeit und psychologische Beratung/Therapie heranzuziehen, die erfahrungsgemäss im Bereich zwischen Fr. 120.-- und Fr. 180.-- liegen. Dies ergibt auch eine Sichtung anderer Fälle am Kantonsgericht, in welchen Stundenansätze von Fr. 100.-- (für die Redaktion des Berichts) bis Fr. 150.-- (für die eigentlichen Abklärungen) geltend gemacht werden.