x und y, GB X, auf Fr. w reduziert. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2014 teilte die Berufsbeiständin mit, dass B den Kreis der noch verbleibenden Interessenten für den Erwerb der Grundstücke Nrn. x und y, GB X, auf drei reduziert habe – darunter der Beschwerdeführer –, jedoch keine definitive Entscheidung habe treffen können, da ihr alle drei verbleibenden Projekte zugesagt hätten und sie mit allen drei Interessenten eine persönliche Verbindung habe herstellen können. Bei dieser Ausgangslage gebe es wohl keine andere Möglichkeit, als die Grundstücke an den Meistbietenden zu verkaufen. Sie ersuche um Rückmeldung bis 17. November 2014, wenn Bereitschaft bestehe, für die Parzellen Nrn.