4.1. 4.1.1. In tatsächlicher Hinsicht ist gestützt auf die Akten davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer spätestens seit Anfang 2014 Interesse am Kauf der Grundstücke Nrn. x, y und z, GB X, bekundete und aus diesem Grund der Beiständin von B, Berufsbeiständin C, Soziale Dienste X, am 29. Januar 2014 eine erste Offerte unterbreitete. Mit Schreiben vom 11. Juli 2014 informierte C den Beschwerdeführer, er zähle zum Kreis der letzten sechs Interessenten für den Erwerb der Grundstücke Nrn. x und y, GB X. Am 13. August 2014 gab sie nach Rücksprache mit der KESB Z bekannt, dass das Gebäude auf dem Grundstück Nr. x, GB X, – dem Willen von B entsprechend – erhalten bleiben müsse.