25 der Statuten führt der Mehrzweckverband eine Vollkostenrechnung und jede Verbandsgemeinde hat sich an den Kosten für die Bereitstellung der Grundinfrastruktur zu beteiligen. Darüber hinaus wird für die einzelnen Aufgaben eine eigene Rechnung geführt. An den Kosten zur Wahrnehmung dieser Aufgabe haben sich die Gemeinden, die ihre Aufgaben im Sinne einer Leistungsvereinbarung an den Verband delegiert haben, zu beteiligen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nicht nur den unentgeltlichen Rechtsbeistand in einem Verfahren bestellt, sondern diesen folgerichtig auch bezahlt. Alles andere wäre unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten, namentlich Art.