Damit kommt der Rechtsprechung die Aufgabe zu, den Grundgedanken des gemeinsamen Sorgerechts gesellschaftlich zu verankern und den Diskussionen darüber in späterer Zukunft von vorneherein den Boden zu entziehen. Mit dem Beispiel der Uneinigkeit der Eltern zur Einschulung von A ist exemplarisch ein mögliches Zerwürfnis angesprochen, das nebst anderen Themen aus Bereichen wie Bildung, Gesundheit und drgl. zu künftigen Meinungsverschiedenheiten wird führen können. Dies geschieht leider auch zum Nachteil und damit zur seelischen Belastung von A, wofür die Eltern die Verantwortung zu tragen haben.