In diesem Zusammenhang ist ganz generell festzuhalten, dass die Frage nach den Machtverhältnissen oder gar des Machtkampfs einer Beziehung durchaus immanent ist und mit der menschlichen Natur zusammenhängt. So sind Erziehungsfragen, die im Bereich Ernährung, Bildung und Gesundheit durchaus für das Kind sehr zentrale Fragestellungen betreffen können, auch in sog. intakten Verhältnissen mit unbestrittenem gemeinsamem Sorgerecht durchaus immer wieder Grund für gemeinsame Auseinandersetzungen und für ein Ringen um Lösungen. Die Beschwerdeführerin führt exemplarisch die Meinungsverschiedenheit im Zusammenhang mit der Einschulung von A auf.