4.5. 4.5.1. Sind weder Verschuldensmomente im Zusammenhang mit der Trennung der Eltern, der Verlauf der bisherigen Betreuung oder die weiteren verwandtschaftlichen Beziehungen einer näheren Überprüfung zu unterziehen, stellt sich die Frage nach den anwendbaren Kriterien für die Bestimmung des Wohnsitzes des Kindes in einer Elternbeziehung mit alternierender Betreuung. Um Streitigkeiten in diesem Zusammenhang zu vermeiden, die an der Sache letztlich vorbeigehen, muss sich die Wohnsitzfrage möglichst nach objektiven Kriterien bestimmen lassen. Zutreffend hat die KESB in diesem Zusammenhang das (messbare) Kriterium der Betreuungszeit als massgebend erachtet.