Bei der Übergabe tauschen die Erwachsenen die notwendigen Informationen kurz aus und verabschieden sich dann. Durch ein solches Vorgehen signalisieren beide Eltern, dass sie mit der getroffenen Regelung einverstanden sind und diese unterstützen (Schreiner, in: FamKomm. Scheidung [Hrsg. Schwenzer], 2. Aufl. 2011, Anh. Psych. N 178). Nach der Rechtsprechung des Kantonsgerichts ist das Kind im Zug der Besuchsausübung jeweils vom Elternteil, bei dem das Kind ist, zum anderen zu bringen.