2010, Art. 273 ZGB N 18, Büchler/Wirz, in: FamKomm. Scheidung [Hrsg. Schwenzer], 2. Aufl. 2011, Art. 273 ZGB N 25). Es wird aber auch die Meinung vertreten, dass die Übergänge von einem Elternteil zum anderen, jedenfalls bei jüngeren Kindern, idealerweise dergestalt erfolgen, dass der sorgeberechtigte Elternteil das Kind zum Besuchswochenende bringt und nach dem Wochenende das Kind vom anderen Elternteil wieder zurückgebracht wird (Vetterli, Das Recht des Kindes auf Kontakt zu seinen Eltern, in: FamPra.ch 2009 S. 31 f.). Bei der Übergabe tauschen die Erwachsenen die notwendigen Informationen kurz aus und verabschieden sich dann.