Konkret auf den hier zu beurteilenden Fall umgesetzt, bedeutet das oben Gesagte Folgendes: Das Reinvermögen von A beträgt nach der letzten Berichterstattung mit Rechnungsablage durch die Beiständin per 31. Juli 2012 Fr. 36'262.10 und wurde seit der vorangegangenen Berichtsperiode um Fr. 5'369.65 zusätzlich geäufnet. In der Berichtsperiode vom 1. August 2010 bis 31. Juli 2012 wurden insgesamt Fr. 16'800.-- für den Lebensunterhalt bei den Grosseltern des Kindes, bei denen es lebt, ausgegeben; zusammen mit vorab Gesundheitskosten machen die Auslagen Fr. 19'629.55 aus. Die Einnahmen bestehen aus den Rentenleistungen von knapp Fr. 24'000.-- zuzüglich Leistungen der Krankenkasse und Zinsen.