Freiburg 2012, N 626; Krapf, Die Koordination von Unterhalts- und Sozialversicherungsleistungen für Kinder, Diss. Freiburg 2004, N 56). Den vorinstanzlichen Akten ist zu entnehmen, dass das verbeiständete Kind, das in Hausgemeinschaft mit seinen Grosseltern lebt, von seinem monatlich anfallenden Renteneinkommen von rund Fr. 1'000.-- einen beachtlichen Teil für seinen Unterhalt aus seinem freien Kindesvermögen gemäss Art. 323 Abs. 2 ZGB leistet (vgl. Beistandschaftsbericht vom 18.12.2012 für die Berichtszeit vom 1.8.2010 bis 31.7.2012) und damit das Gemeinwesen entlastet. 4.5.2. Gemäss dem bereits zitierten Wortlaut von Art.