Es ist bereits eingangs dargelegt worden, dass R intelligent und selbstbewusst ist. Dass sie gemäss Vorinstanz über eine hohe Resilienz verfügt und in der Lage ist, trotz schwieriger Umstände aufgrund der jahrelangen Konflikte zwischen ihren Eltern altersspezifische Entwicklungsaufgaben zu meistern, spricht für ihre Reife. Aber auch dem Beschwerdegegner ist zugute zu halten, dass er seine Töchter eigens darauf aufmerksam macht, ihnen unliebsame Informationen zu löschen resp. zu übersehen. Mit der Weisung nach Art. 307 Abs. 3