Das Kantonsgericht verkennt das problematische Verhalten des Beschwerdegegners gegenüber R nicht. So ist z.B. einer von ihm verfassten E-Mail an seine drei Töchter zu entnehmen, dass er ihnen das Protokoll seiner Aussagen in dem von ihnen eingeleiteten Strafverfahren wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten in elektronischer Form zustelle. Zu relativeren ist dies indes insofern, als er damit gleichzeitig die Aufforderung verbindet, das Protokoll zu löschen, wenn sie es nicht interessieren sollte. Es ist bereits eingangs dargelegt worden, dass R intelligent und selbstbewusst ist.