So habe er in der Vergangenheit kritisierbares Verhalten der Kinder immer wieder gegen sie (Beschwerdeführerin) verwendet und ihr damit versucht, erzieherische Unfähigkeit vorzuwerfen. Dies verursache ihr Stress bei der Erziehungsarbeit. Dr. X zufolge habe R vor dem Amerikaaufenthalt den Konflikt ihrer Eltern dazu ausgenutzt, der Mutter mit dem Wegzug zum Vater zu drohen, wenn ihren Wünschen nicht nachgelebt worden sei. Die Situation zwischen den Eltern sei äusserst schwierig; der Beschwerdegegner werfe der Beschwerdeführerin vor, ihm R vorzuenthalten. Bezüglich Besuchsrecht hinterlasse der Beschwerdegegner einen resignierten Eindruck und verzichte darauf, seine Rechte einzufordern.