Aus dem Abklärungsbericht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde O vom 21. Mai 2013 ergibt sich neu ein gutes Mutter-Tochter-Verhältnis, wobei sich bald erste Konflikte anbahnen würden. R habe nach Auffassung der Beschwerdeführerin eine starke Persönlichkeit, ein gutes Selbstbewusstsein. Sie habe auch klare Vorstellungen davon, was für sie gut, was schlecht sei. Die Beschwerdeführerin schilderte im Zuge dieser Abklärung auch die Bedenken vor Interventionen seitens des Beschwerdegegners. So habe er in der Vergangenheit kritisierbares Verhalten der Kinder immer wieder gegen sie (Beschwerdeführerin) verwendet und ihr damit versucht, erzieherische Unfähigkeit vorzuwerfen.