In der Folge wurde der Beschwerdeführerin vorsorglich die Obhut entzogen, welcher Entscheid später wieder rückgängig gemacht wurde. Aus den Akten ergibt sich im Weiteren die Problematik des Amerikaaufenthalts von R, u.a. die Frage nach einem Suizidversuch von R. Dem Schreiben des Arztes Dr. X vom 12. Oktober 2012 ist zu entnehmen, dass der erwähnte Versuch nicht wegen der Beschwerdeführerin, sondern wegen der amerikanischen Patentante erfolgt sein soll. Aus dem Abklärungsbericht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde O vom 21. Mai 2013 ergibt sich neu ein gutes Mutter-Tochter-Verhältnis, wobei sich bald erste Konflikte anbahnen würden.