Um sich aus dieser Lage gleichsam herauszuretten, ist R im Juni 2011 zu ihrer Patin nach Amerika gereist. In einem undatierten Schreiben führt sie aus, dass auch ihre Schwester A mit der Mutter Probleme gehabt habe und in die Punkszene abgeglitten sei, wo sie alkohol- und drogensüchtig geworden sei. Von einem angespannten Tochter-Mutter-Verhältnis spricht auch die ehemalige Vormundschaftsbehörde O in einem Schreiben vom 21. Juni 2012 und führt dabei aus, dass sich R vehement weigere, zurück zur Mutter in die Schweiz zu kommen. In der Folge wurde der Beschwerdeführerin vorsorglich die Obhut entzogen, welcher Entscheid später wieder rückgängig gemacht wurde.