Eine Vermögensgrenze als Grundlage für die Kostenüberwälzung (auf die Gemeinden) vorzusehen, stelle eine einfache und praktikable Lösung dar. 4.3.4.2. In den Materialien ist mehrfach vom steuerrechtlichen Reinvermögen die Rede, ohne dass auf die letzte rechtskräftige Steuerveranlagung Bezug genommen wird. Dies spricht eher dafür, dass der Begriff des steuerrechtlichen Reinvermögens bloss als Bemessungsregel zu verstehen ist, schliesst aber die Massgeblichkeit des Reinvermögens gemäss der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung nicht von vornherein aus. Die Materialen weisen insgesamt darauf hin, dass die in § 21 Abs. 2 VKES genannten Beträge (Fr. 12'000.-- für alleinstehende Personen;