Dabei wurde unter anderem festgehalten, mehrere Vernehmlassungsadressaten (14 Gemeinden und der Verband Luzerner Gemeinden) hätten eine Senkung des im Entwurf vorgesehenen Vermögensfreibetrags von Fr. 20'000.-- auf Fr. 10'000.-- oder Fr. 12'000.-- gefordert. Dieses Anliegen sei verständlich, gehe es doch um Kosten, die sonst von den Gemeinden zu tragen seien. Der Betrag werde auf Fr. 12'000.-- angepasst. Gleichzeitig werde präzisiert, dass es dabei um das steuerrechtliche Reinvermögen gehe. Für Ehepaare betrage die Vermögensfreigrenze Fr. 18'000.--. In der Aktennotiz vom 20. November 2012 (Bemerkungen zum Entwurf der neuen Verordnung über den Kindes- und Erwachsenenschutz [SRL Nr. 206])