In der Aktennotiz vom 27. November 2012 (Kindes- und Erwachsenenschutzrecht: Entwürfe einer neuen Verordnung zum Kindes- und Erwachsenenschutz und von weiteren Verordnungsänderungen zur Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts) fasste das Justiz- und Sicherheitsdepartement zuhanden des Regierungsrats die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zusammen. Dabei wurde unter anderem festgehalten, mehrere Vernehmlassungsadressaten (14 Gemeinden und der Verband Luzerner Gemeinden) hätten eine Senkung des im Entwurf vorgesehenen Vermögensfreibetrags von Fr. 20'000.-- auf Fr. 10'000.-- oder Fr. 12'000.-- gefordert.