weiter gebessert hat. Bestätigen die weiteren Abklärungen einen Schwächezustand im erwachsenenschutzrechtlichen Sinn, bedeutet dies für den Beschwerdeführer einerseits eine neuerliche Auseinandersetzung mit den Auswirkungen seiner Hirnverletzung. Damit verbunden ist jedoch andererseits die Chance, eine allenfalls weiterhin notwendige Massnahme in Kenntnis der Fakten besser akzeptieren zu können. |