Weiter sei in den Bereichen Arbeit/Tagesstruktur, Gesundheit, Einkommens- und Vermögensverwaltung, Administration/Umgang mit Behörden, Sozialversicherungen und rechtliche Verfahren eine teilweise Beeinträchtigung seiner Urteilsfähigkeit zu verzeichnen. Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer in der Lage sei, die Konsequenzen seiner Onlinebestellungen und sonstigen Einkäufe für sein Vermögen abzuschätzen oder ob er zu seinem eigenen Schutz handlungseinschränkende Massnahmen benötige, führt Dr. med. B aus, der Beschwerdeführer sei (dazu) nur teilweise in der Lage und brauche zumindest Beratung einer Behörde. Weitere medizinische Berichte sind in den Akten nicht dokumentiert.