Auf die Frage, wie sich dieser Schwächezustand konkret im Alltag auswirkt, führt der Arzt hundertprozentige Arbeitsunfähigkeit an, wobei der Beschwerdeführer selbstständig wohne und auch im Haushalt selbstständig sei. (…) Der Beschwerdeführer benötigt nach Einschätzung des Arztes in folgenden Bereichen Unterstützung: Arbeit/Tagesstruktur (zum Teil), Einkommens- und Vermögensverwaltung, Administration/Umgang mit Behörden, Sozialversicherungen und rechtliche Verfahren.