Dem Entscheid der Vormundschaftsbehörde Y vom 20. April 2011 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer nach dem besagten Unfall 14 Tage im Koma lag. Er sei seither einseitig gelähmt und auch sein Sprachorgan sei durch diesen Unfall beeinträchtigt. Der Beschwerdeführer sei nicht mehr arbeitsfähig und werde deshalb eine Rente der SUVA beziehen. Sein heutiger Gesundheitszustand sei nach diesem schweren Unfall ein Wunder. Nach Angaben seiner Mutter habe er keinen Bezug zu Geld und könne nicht damit umgehen. Sie sei bisher für die Schulden ihres Sohnes eingestanden, werde dies aber in Zukunft nicht mehr tun.