ZPO-Rechtsmittel Berufung und Beschwerde, Kommentar zu den Art. 308-327a ZPO, Kunz/Hoffmann-Nowotny/Stauber [Hrsg.], Basel 2013, Art. 327 ZPO N 13). Vorliegend ist, entgegen den Darstellung der Beschwerdeführerin, Spruchreife nicht gegeben. Zwar wird in der Sache der Entscheid aufgehoben und über das Gesuch der Beschwerdeführerin wäre nun aufgrund der Aktenlage im Zeitpunkt der vorinstanzlichen Verfügung neu zu entscheiden.