Der Beschwerdegegner beantragt zudem, dass ihm bei Abweisung des Sistierungsantrags eine Frist zur Einreichung einer Beschwerdeantwort anzusetzen sei. Die Beschwerdefrist gegen eine prozessleitende Verfügung beträgt 10 Tage (Art. 321 Abs. 2 ZPO). Gemäss Art. 322 Abs. 2 ZPO gilt für die Beschwerdeantwort die gleiche Frist wie für die Beschwerde. Innert der gesetzlich vorgesehenen Frist hat der Beschwerdegegner keine Beschwerdeantwort eingereicht. Die mit Verfügung vom 29. Oktober 2018 angesetzte Frist endete am 9. November 2018. Spätestens an diesem Tag hätte der Beschwerdegegner gemäss Art. 143 Abs. 1 ZPO die Beschwerdeantwort einreichen müssen.