Zusätzlich verlangte er, dass, falls dem Sistierungsantrag nicht entsprochen werde, eine erneute Frist zur Einreichung der Beschwerdeantwort anzusetzen sei. Die Beschwerdeführerin widersetzte sich mit Eingabe vom 15. November 2018 dem Sistierungsantrag. Anfechtungsgegenstand im vorliegenden Verfahren ist u.a. die Verfügung der Vorinstanz, in der das Gesuch der Beschwerdeführerin um Sicherheitsleistung für die Parteientschädigung abgewiesen worden ist. Der Beschwerdegegner macht nun geltend, er habe in der Zwischenzeit ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege eingereicht. Mit Gutheissung dieses Gesuchs würde das vorliegende Verfahren gegenstandslos.