| | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 2.2. Dem Beschwerdegegner wurde die Beschwerde mit Verfügung vom 29. Oktober 2018 mit dem Hinweis, dass die Stellungnahme zur Beschwerde innert 10 Tagen seit Zustellung einzureichen sei, zugestellt (Zugang gemäss Sendungsnachverfolgung der Schweizerischen Post am 30.10.2018). Am 9. November 2018, dem letzten Tag der Frist zur Einreichung der Beschwerdeantwort, hat der Beschwerdegegner einen Sistierungsantrag eingereicht. Zusätzlich verlangte er, dass, falls dem Sistierungsantrag nicht entsprochen werde, eine erneute Frist zur Einreichung der Beschwerdeantwort anzusetzen sei.