Sie verändert die Ehewirkungen, indem sie die Rechte und Pflichten der Ehegatten im Verhältnis zueinander einschränkt, und hat oftmals Auswirkungen auf Unterhalts- oder Namensfragen. Die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes hat dabei entweder die Funktion einer (notwendigen) Vorstufe zur Scheidung oder sie existiert neben der Ehescheidung als eigenständiges Rechtsinstitut, das einen grundsätzlich dauerhaften und endgültigen Status vermittelt.