Obschon sie innerhalb der verschiedenen nationalen Rechtsordnungen jeweils unterschiedliche Funktionen erfüllen kann, lassen sich dabei Gemeinsamkeiten erkennen, die das Rechtsinstitut charakterisieren. So handelt es sich bei der Trennung ohne Auflösung des Ehebandes stets um ein Verfahren, das zur Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft führt, dabei aber das Band der Ehe formal bestehen lässt. Sie verändert die Ehewirkungen, indem sie die Rechte und Pflichten der Ehegatten im Verhältnis zueinander einschränkt, und hat oftmals Auswirkungen auf Unterhalts- oder Namensfragen.