Derselbe Begriff findet sich in der Verordnung des Rats der Europäischen Union Nr. 1259/2010 vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Rom III-Verordnung) wieder, wobei die Verordnung ihrerseits auf eine Definition verzichtet. Die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes existiert in einer Reihe europäischer Staaten, insbesondere im romanischen Kulturraum. Obschon sie innerhalb der verschiedenen nationalen Rechtsordnungen jeweils unterschiedliche Funktionen erfüllen kann, lassen sich dabei Gemeinsamkeiten erkennen, die das Rechtsinstitut charakterisieren.