Die Verwendung des Partizips II (geschieden, angewandt), mit dem auf bereits realisierte Begebenheiten verwiesen wird, bringt unmissverständlich zum Ausdruck, dass sich die Bestimmung ausschliesslich auf Unterhaltsleistungen nach vollzogener Scheidung beziehen kann, andernfalls sich die Vertragsstaaten des Partizips I (scheidend, anzuwendend) bedient hätten. Der französische Originaltext, der von "loi appliquée au divorce" sowie "obligations alimentaires entre époux divorcés" spricht, gibt ebenso wenig wie der italienische Gesetzestext ("legga applicata al divorzio"; "obbligazioni alimentari tra coniugi divorziati") Anlass zu abweichenden Schlussfolgerungen.