Die Parteien, beide deutsche Staatsangehörige, heirateten 1999. Ihrer Ehe entsprossen zwei Kinder (geb. 2002 und 2004). Am 12. August 2013 machte der Gesuchsgegner vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg den Scheidungsprozess anhängig. Am 31. März 2014 gelangte die Gesuchstellerin mit einem Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen für die Dauer des Scheidungsverfahrens an das Bezirksgericht Kriens und beantragte, der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, ihr rückwirkend ab dem 1. Februar 2014 für die Kinder und sie persönlich Unterhaltsbeiträge zu bezahlen.