Wenn ihm die von seiner Ehefrau geleisteten Unterhaltsbeiträge gestatten, aus seinem Einkommen einen Überschuss zu erzielen, kann derselbe mithin sehr wohl zur Prozesskostenliquidation herangezogen werden, ohne dass dieser Schritt einem Eingriff in die Kinderalimente gleichkäme; die Amortisation erfolgt mit anderen Worten nicht vermöge der erhaltenen Kinderunterhaltsbeiträge, sondern mittels des (frei verfügbaren) Budgetüberschusses, mag sich dieser auch erst infolge der Alimentenleistungen einstellen. |