Seinem Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege vom 29. Januar 2014 legte der Gesuchsteller das ausgefüllte amtliche Formular sowie diverse Belege bei. Auf dem Formular unter der Rubrik "Vermögen", "Lebensversicherung (Rückkaufswert)" deklarierte er eine Lebensversicherung "A AG, Säule 3a", deren Rückkaufswert er nicht bezifferte; stattdessen vermerkte er im dafür vorgesehenen Kästchen: "wird nachgereicht". Zugleich reichte er der Vorinstanz unter anderem ein Dokument mit der Überschrift "Fondsgebundene Lebensversicherung mit periodischen Prämien, Gebundene Vorsorge, Vertragsübersicht zu Police Nr. z" der A AG vom 1. Dezember 2005 ein.