In summarischen Verfahren bewegen sich die ordentlichen Gerichtsgebühren für nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Fr. 300.-- und Fr. 4'000.-- (§ 7 Abs. 1 JusKV), die Anwaltsgebühren mithin zwischen Fr. 225.-- und Fr. 6'000.--. Für vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von Fr. 100'000.-- sieht die Kostenverordnung Gerichtskosten von Fr. 300.-- bis Fr. 5'000.-- und damit Anwaltsentschädigungen von Fr. 225.-- bis Fr. 7'500.-- vor; bei einem Streitwert über Fr. 100'000.-- können Gerichtsgebühren zwischen Fr. 2'000.-- und Fr. 10'000.-- und dementsprechend Anwaltshonorare von Fr. 1'500.-- bis Fr. 15'000.-- gesprochen werden (§ 7 Abs. 2 und § 31 Abs. 1 JusKV).