Im Gegensatz zu den teilweise komplexen Eheschutzverfahren, in welchen in der Regel eine Vielzahl von Fragen zu klären sind, sind vorsorgliche Massnahmen in einem Eheschutzverfahren grundsätzlich auf einzelne Fragen beschränkt. Weiter bleibt ein vorsorglich erlassener Entscheid – im Gegensatz zu einem Eheschutzentscheid, welcher unter Umständen über mehrere Jahre hinweg bestehen bleibt – nur für kurze Zeit, d.h. bis zum verfahrensabschliessenden Eheschutzentscheid bestehen. Mit dem Erlass des Eheschutzentscheids in der Hauptsache fällt er ohne Weiteres dahin und entfaltet damit in der Regel nur für einen beschränkten Zeitraum Gültigkeit.