Der Bundesrat schlug ursprünglich angesichts der verbreiteten Kritik an der Frist von zehn Tagen zur Einreichung der Berufung beziehungsweise der Berufungsantwort in familienrechtlichen Streitigkeiten, die dem summarischen Verfahren unterstehen, im Vorentwurf eine Verlängerung der Frist zur Einreichung der Berufung und zur Berufungsantwort für diese Fälle auf 30 Tage vor. Damit wollte er der Kritik an den kurzen Fristen Rechnung tragen und in der Praxis offenbar auftretende Härtefälle bei der Entscheideröffnung kurz vor Feiertagen oder Ferienzeiten vermeiden.