BGer-Urteil 5A_667/2015 vom 1.2.2016 E. 6.1 m.w.H.). Wenn die für den Kindesunterhalt gewonnenen Erkenntnisse auf der tatsächlichen Ebene nicht für den im gleichen Entscheid beurteilten ehelichen Unterhalt ausgeblendet bzw. im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtrechnung separiert werden können, hat dies konsequenterweise auch für die rechtliche Operation (Anträge) zu gelten (BGer-Urteil 5A_112/2020 vom 28.3.2022 E. 2.2).