Einer der Hauptgründe (…) für die Einführung des Betreuungsunterhalts war, dass das Kind unabhängig vom Zivilstand seiner Eltern die bestmögliche Betreuung erhalten sollte: Nicht die wirtschaftliche Situation des betreuenden Elternteils, sondern die Bedürfnisse des Kindes sollten die Betreuungssituation bestimmen. Insbesondere sollte auch Kindern nicht verheiratet gewesener Eltern eine persönliche Betreuung dadurch ermöglicht werden, dass der Betreuungsunterhalt die betreuungsbedingte Einbusse in der finanziellen Leistungsfähigkeit des betreuenden Elternteils ausgleicht. (…).