Erst wenn alle drei Stufen erfolgreich passiert sind, mithin alle Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind, ist das Abänderungsbegehren materiell gutzuheissen. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | 4.4.1 (…) Die materiell-rechtliche Prüfung eines Abänderungsbegehrens erfolgt dreistufig: Interventionsschwelle, Aktualisierung, Kontrolle. Dies gilt für jedes Abänderungsverfahren, unabhängig davon, ob Unterhalt oder andere Belange strittig sind. Dieses stufenweise Vorgehen erleichtert die Anwendung.