Die Vorinstanz hat in der Folge in ihrem Urteil der Klägerin 2 die alleinige Obhut zugeteilt. Anlässlich seiner Berufung vom 30. September 2019 hat der Beklagte keinen Antrag auf geteilte bzw. alternierende Obhut gestellt. Solches beantragte er erstmals mit seiner Eingabe vom 26. August 2020. Wie (…) ausgeführt, gilt im vorliegenden Verfahren die Offizialmaxime. Nach Art. 296 Abs. 3 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272) entscheidet das Gericht bei Kinderbelangen in familienrechtlichen Angelegenheiten ohne Bindung an die Parteianträge. Die Offizialmaxime gilt in diesen Angelegenheiten auch vor der kantonalen Rechtsmittelinstanz.