Zogg, Selbstständige Unterhaltsklagen mit Annexentscheid über die weiteren Kinderbelange – verfahrensrechtliche Fragen, in: FamPra.ch 2019 S. 1). Für Kinderbelange in familienrechtlichen Verfahren gilt der allgemeine Grundsatz, dass für die selbstständigen Klagen das vereinfachte Verfahren zur Anwendung kommt (vgl. Art. 295 ZPO). Eine solche selbstständige Klage ist auch die Unterhalts- und Vaterschaftsklage gemäss Art. 303 ZPO. Nachdem gemäss Art. 298b Abs. 3 ZGB das für den Unterhaltsprozess zuständige Gericht auch über die elterliche Sorge sowie die weiteren Kinderbelange zu entscheiden hat und dieser Grundsatz in Art.