304 Abs. 2 aufgenommen (Annexzuständigkeit). Mit der Einführung der gerichtlichen Zuständigkeit zur umfassenden Regelung der Kinderbelange unverheirateter Eltern durch Kompetenzattraktion stellen sich in prozessualer Hinsicht insbesondere Fragen nach der Verfahrensart und den Prozessparteien (vgl. dazu Senn, Verfahrensrechtliche Streiflichter zu den Revisionen der elterlichen Sorge und des Kindesunterhaltsrechts, in: FamPra.ch 2017 S. 971; Zogg, Selbstständige Unterhaltsklagen mit Annexentscheid über die weiteren Kinderbelange – verfahrensrechtliche Fragen, in: FamPra.ch 2019 S. 1).