| | Leitsatz: | Verfahrensart und Prozessparteien bei der gerichtlichen Zuständigkeit zur umfassenden Regelung der Kinderbelange unverheirateter Eltern durch Kompetenzattraktion | | Rechtskraft: | | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 1.5 Vorliegend hat die Klägerin/Berufungsbeklagte 1 (Tochter) gegen den Beklagten/Berufungskläger (Vater) eine Unterhaltsklage eingereicht. Die Berufungsbeklagte 2 (Mutter) war nicht als Klägerin aufgeführt, sondern bloss als gesetzliche Vertreterin. Zusammen mit seiner Klageantwort erhob der Beklagte Widerklage gegen beide Berufungsbeklagten.